Stadtrat (Passau)

Aus RegioWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche
Der Stadtrat tagt in der Regel einmal monatlich im Alten Rathaus.
Eine Abstimmung im Stadtratsplenum.
Eine Abstimmung im Stadtentwicklungsausschuss.
Bei einer Schulausschuss-Tagung in der Volksschule Neustift.

Der Stadtrat von Passau ist das zur Vertretung der Passauer Bürger berufene Kollegialorgan und kann somit als eine Art „Kommunalparlament“ bezeichnet werden. Er wird alle sechs Jahre von den Einwohnern der Stadt Passau gewählt und besteht aus dem berufsmäßigen Oberbürgermeister sowie 44 ehrenamtlichen Mitgliedern. Das Stadtratsmandat ist nicht partei-, sondern personengebunden.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Anfang des 19. Jahrhunderts trug der Stadtrat die Bezeichnung „Magistrat“, seine Mitglieder waren Magistratsräte.

Am 19. September 1945 fand die erste Sitzung des von der Militärregierung berufenen Stadtrates statt. Die erste Sitzung des durch die Gebietsreform vergrößerten Stadtrats fand am 7. Juli 1972 statt. Dabei wurden Hans Hösl und Dr. Otmar Zilk zu den stellvertretenden Bürgermeistern gewählt.

Wahlen

Ablauf

Die Wahl der Stadtratsmitglieder erfolgt grundsätzlich nach dem Verhältniswahlrecht. Dabei werden die zu verteilenden Sitze im Stadtrat auf die Wahlvorschläge nach dem Verhältnis der Gesamtstimmenzahlen der gültigen Stimmen verteilt, welche für die in den einzelnen sowie in den verbundenen Wahlvorschlägen aufgestellten sich bewerbenden Personen abgegeben worden sind. Die Verteilung erfolgt nach dem sogenannten d’Hondtschen Verfahren. Die dem einzelnen Wahlvorschlag zugefallenen Sitze werden dann den darin sich bewerbenden Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen zugewiesen. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.

Nach dem Bayerischen Kommunalwahlrecht kommen bei der Wahl der Stadtratsmitglieder auch noch die Möglichkeiten des Kumulierens oder Häufelns (man darf einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben) und die Möglichkeiten des Panaschierens (man darf seine Stimmen Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben) hinzu.

Aktives Wahlrecht (also das Recht zu wählen) haben alle Unionsbürger (Deutsche und Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union), die am Wahltag

Passives Wahlrecht (also wählbar) sind alle Unionsbürger, die am Wahltag

Vergangene Wahlen

Die Stadtratswahl 1990 wurde am 19. Juni 1992 von der Regierung von Niederbayern für ungültig erklärt, weil die Passauer Bürgerliste vom Wahlausschuss nicht zur Wahl zugelassen worden war. Oberbürgermeister Willi Schmöller musste in der Folge bis 6. Oktober des Jahres (dem Tag der neuerlichen Wahl) ohne amtierenden Stadtrat regieren.

Kostenpunkt

Stadtrat zu sein ist kein Beruf, sondern ein Ehrenamt – denn für die Stadträte gibt es lediglich eine Aufwandsentschädigung bzw. Sitzungsgeld. Insgesamt sind dies knapp 260.000 Euro im Jahr: 242.000 Euro gehen als Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld an die Stadträte, 17.000 Euro an die Fraktionen für Sachaufwand. Hinzu kommen die finanziellen Entschädigungen des ehrenamtlichen Diensts des zweiten und dritten Bürgermeisters (3.600 und 2.400 Euro). Der Oberbürgermeister verdient als Wahlbeamter ein monatliches Gehalt von rund 7.800 Euro.

Zusätzliche Einkünfte können die Stadträte nur als Aufsichtsräte erzielen, etwa bei der WGP, den Stadtwerken, der Event GmbH oder der Sparkasse.

Sitzverteilung

Zusammensetzung

Nach den Bestimmungen des Bayerischen Kommunalrechts besteht der Stadtrat aus dem Oberbürgermeister (OB) sowie 44 Stadtratsmitgliedern. Diese sind in verschiedenen Fraktionen mit jeweils einem Fraktionsvorsitzenden (hier: FV) organisiert.

Amtsperiode 1990 bis 1992

Amtsperiode 1992 bis 1996

Sitzverteilung 1996

Amtsperiode 1996 bis 2002

Sitzverteilung 2002

Amtsperiode 2002 bis 2008

Sitzverteilung März bis Oktober 2008
Sitzverteilung ab Oktober 2008
Sitzverteilung ab 2009

Amtsperiode 2008 bis 2014

Bisher gab es in dieser Legislaturperiode ganze acht Plenums-Neubesetzung. Dazu gehören bis dato Sebastian Frankenberger (ÖDP/Zeitmangel), Albert Zankl (CSU/Beruf), Josef Thuringer (CSU/Gesundheit), Max Seiler (ÖDP/Gesundheit) sowie die verstorbenen Stadräte Dagmar Plenk, Karl Abelein, Klaus Burke (alle CSU) und Max Stadler (FDP).

Ausschüsse

Ähnlich wie im Deutschen Bundestag findet die politische Meinungsfindung nicht im großen Plenum statt, sondern in den kleiner besetzten Ausschüssen. Diese tagen daher auch wesentlich öfter als der komplette Stadtrat. Im Stadtratsplenum selbst werden nur die gewichtigeren Beschlüsse getroffen, wie etwa die Verabschiedung des Haushalts, der Flächennutzungsplan oder Ausgaben, die über 500.000 Euro liegen.

Die Ausschüsse bestehen (mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses) aus zwölf Mitgliedern. Die Sitzzuteilung erfolgt nach dem sogenannten Hare-Niemeyer-Verfahren und nicht – wie beim Gesamtstadtrat – nach dem d’Hondtschen Verfahren. Den Vorsitz in den Ausschüssen führt der Oberbürgermeister, einer seiner beiden Stellvertreter oder ein vom Stadtrat bestimmtes Ausschussmitglied. Auch der Vorsitzende ist im Ausschuss stimmberechtigt. Für jedes Mitglied eines Ausschusses bestellt der Stadtrat namentlich bis zu zwei ständige Stellvertreter, die bei Verhinderung des Mitgliedes in der festgesetzten Reihenfolge eintreten.

Es wird unterschieden zwischen sogenannten Ständigen Ausschüsse einerseits und Ausschüssen nach Sondervorschriften andererseits. Der sogenannte Ferienausschuss wird jeweils vor den Sitzungsferien besetzt.

Literatur

Weblinks

Meine Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Wörterbuch
Regionalportale
Werkzeuge