Herbersteinpalais (Passau)

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Das Herbersteinpalais in Passau.

Das Herbersteinpalais ist ein altes Passauer Bürgerhaus sowie ein ehemaliger Domherrenhof in der Schustergasse (Haus Nr. 4). Es wurde in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts (vermutlich 1590) erbaut und beherbergt seit 1905 das Amtsgericht Passau.

Architektur

Das Herbersteinpalais hat eine durch Wandpilaster gegliederte Fassade, die auf einen Wiederaufbau nach dem Stadtbrand von 1662 zurückgeht. Die drei Gebäudeflügel des Palais’ umschließen einen Renaissance-Arkadenhof im italienischen Stil, der sich zur Gartenterrasse über dem Inn öffnet. Im Inneren finden sich Stuckdecken um 1670 und Frührokokomalereien um 1720/30.

Geschichte

Das Gebäude wurde vermutlich im Auftrag des Domherren Johann Graf von Herberstein errichtet oder zumindest neugestaltet – daher auch der Name Herbersteinpalais. Es diente längere Zeit als Wohnung des Bürgermeisters und ging im 19. Jahrhundert in Privatbesitz über. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde es umgebaut, um eine Nutzung durch die Justiz zu ermöglichen. Im Jahr 1905 zog das Passauer Amtsgericht von der bischöflichen Residenz hierher und ist seither hier untergebracht.

Als durch die Gebietsreform von 1972 zusätzliche Verwaltungsräume nötig wurden, erwarb der Freistaat Bayern 1987 auch die beiden angrenzenden Bürgerhäuser. Diese wurden von 1992 bis 1996 behutsam umgebaut und mit dem Herbersteinpalais verbunden.

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